Wie Euch hinreichend bekannt gegeben wurde, ist der Vorstand laut Aufstiegsgenehmigung verpflichtet, auf die Einhaltung der Lärrmschutzvorgaben zu achten.
Wir möchten eindrücklich darauf hinweisen, dass
ab 01.01.2018 die Einhaltung der Lärrmschutzvorgaben konsequent durchgeführt werden muss.
Ab dem 24.07.2020 gelten folgende neue Rahmenbedingungen:
1) Der / die Pilot(in) hat einen gültigen Lärmpass des ACR für das zu fliegende Modell.
2) Lärmpässe anderer Organisationen werden nicht mehr anerkannt.
Anmeldungen zur Lärmmessung erfolgen ausschließlich über das Anmeldeformular.
(Bitte bringt Eure bestehenden Lärmpässe mit, dort können mehrere Modelle eingetragen werden).
Aufgrund der CORONA Situation, bitte die Termine mit Andre Schulte absprechen.
Datum | Lärmmessungen |
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bitten wir Euch einen neuen Termin auszuwählen, oder Ihr meldet Euch bei Andre Schulte 0152 - 38 65 008
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